Nach § 14 Abs. 1 des SGB 11 ist pflegebedürftig,
- wer Hilfe durch andere braucht, weil er gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist.
- Diese Beeinträchtigungen müssen auf Dauer vorliegen, das ist der Fall, wenn sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate vorliegen. Wei
- Weiter müssen die Beeinträchtigungen mit mindestens der in §15 SGB 11 festgelegten Schwere bestehen.
Eine gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung liegt vor, wenn
- körperliche Beeinträchtigungen,
- kognitive Beeinträchtigungen,
- psychische Beeinträchtigungen
- gesundheitlichbedingte Belastungen oder Anforderungen
nicht selbständig kompensiert oder bewältigt werden können.
Das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten kann sich aus folgenden Bereichen ergeben:
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei der Mobilität:
Hierunter fallen:- Positionswechsel im Bett,
- Halten einer stabilen Sitzposition,
- Umsetzen,
- Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs,
- Treppensteigen;
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Hierunter fallen:- Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld,
- Örtliche Orientierung,
- zeitliche Orientierung,
- Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen,
- Steuernvon mehrschrittigen Alltagshandlungen,
- Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben,
- Verstehen von Sachverhalten und Informationen,
- Erkennen von Risiken und Gefahren,
- Mitteilen von elementaren Bedürfnissen,
- Verstehen von Aufforderungen,
- Beteiligen an einem Gespräch;
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Hierunter fallen:- o motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten,
- nächtliche Unruhe,
- selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten,
- Beschädigen von Gegenständen,
- physischaggressives Verhalten gegenüber anderen Personen,
- verbale Aggression,
- andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten,
- Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender MaßnahmeWahnvorstellungen,
- Ängste,
- Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage,
- sozial inadäquate Verhaltensweisen,
- sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen;
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei der Selbstversorgung:
Hierunter fallen:- Waschen des vorderen Oberkörpers,
- Körperpflege im Bereich des Kopfes,
- Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers,
- An- und Auskleiden des Unterkörpers,
- mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken,
- Essen,
- Trinken,
- Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls,
- Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma,
- Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma,
- Ernährung parenteral oder über Sonde,
- Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen;
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei der Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
Hierunter fallen:- in Bezug auf Medikation,
- Injektionen,
- Versorgung intravenöser Zugänge,
- Absaugen und Sauerstoffgabe,Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen,
- körpernahe Hilfsmittel,
- in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung,
- Versorgung mit Stoma,
- Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden,
- Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung,
- in Bezug auf zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung,
- Arztbesuche,
- Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen,
- zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen,
- Besuch von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern sowie
- in Bezug auf das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften;
- in Bezug auf Medikation,
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Hierunter fallen:- Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen,
- Ruhen und Schlafen,
- Sichbeschäftigen,
- Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen,
- Interaktion mit Personen im direkten Kontakt,
- Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann, werden bei den Kriterien der oben genannten Bereiche berücksichtigt.